Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Die GSI GmbH und FAIR GmbH (nachfolgend "GSI & FAIR" genannt) sind zum 01.01.2024 von den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (kurz LkSG) betroffen. Das LkSG ist ein Gesetz über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Es dient dazu, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern, indem die unternehmerischen Lieferketten verantwortungsvoll gestaltet werden.

Im Zuge des LkSG sind GSI & FAIR dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die folgenden vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten:

  • Die Einrichtung eines Risikomanagements
  • Die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • Das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • Die Dokumentation sowie die Berichterstattung

 

Die globalisierte Wirtschaft mit immer komplexer werdenden Lieferketten und zunehmendem Wettbewerbsdruck birgt die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen. Daher stehen Unternehmen zunehmend in der Verantwortung, diese Rechte in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der Wertschöpfungskette effektiv zu schützen.

Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten. Sie sind wichtige gesellschaftliche Akteure, die mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen lokale Strukturen und das Leben der Menschen beeinflussen. Sie tragen das Risiko, dass sich ihre Aktivitäten – direkt oder indirekt – nachteilig auf Menschenrechte auswirken. Dies liegt unter anderem an der zunehmenden Verzahnung ökonomischer Aktivitäten weltweit und daran, dass die Lieferketten in den letzten Jahrzehnten länger und komplexer geworden sind. 

Dieses Risiko zu kennen ist Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Zu fragen ist: Durch welche Aktivitäten und an welcher Stelle der Lieferkette könnten Menschenrechte nachteilig beeinflusst werden? Wie wahrscheinlich sind die negativen Auswirkungen und wie schwerwiegend sind sie? Nur wenn ein Unternehmen die Risiken ermittelt hat und kennt, kann es nachteilige Auswirkungen vermeiden oder mildern.

Es gibt eine große Spannbreite, wie sich unternehmerisches Handeln entlang der gesamten Lieferkette bei allen Produkten nachteilig auf Menschenrechte auswirken kann, die in internationalen Übereinkommen niedergeschrieben sind. Zu diesen Menschenrechten zählen zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, die Freiheit von Diskriminierung, der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug, der Arbeitsschutz und der Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, das Recht zur Bildung von Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmervertretungen, das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Gewässerverunreinigung und der Schutz vor Folter.

Damit sind die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein fester Bestandteil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht, die ihrerseits eine der Säulen der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bildet. Das LkSG ist also die nationale rechtliche Festschreibung, um diese Leitprinzipien zum Wohle von Mensch und Umwelt verbindlich im wirtschaftlichen Handeln umzusetzen.

 

GSI & FAIR schaffen Arbeitsplätze, kaufen international Waren, Vorprodukte und Dienstleistungen ein und nutzen lokale Ressourcen. Wir wirken so auf Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie auf andere mittelbare und unmittelbare Beteiligte und Betroffene ein: Kunden, Zulieferer, Anwohner, das wirtschaftliche und soziale Umfeld sowie die Umwelt. Das gilt sowohl im Bereich der eigenen Produktion als auch entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Durch diese Handlungen und Wirkungen besteht grundsätzlich ein Risiko für das Auftreten von Verstößen gegen die oben genannten Menschenrechte. Dieses Risiko wird dadurch erhöht, dass elektronische Baugruppen, Magnete und Maschinenkomponenten, wie sie bei GSI & FAIR verwendet werden, kritische Rohstoffe enthalten können und in bestimmten Fällen aus Ländern stammen, in denen die Einhaltung der oben genannten Menschenrechte nicht immer gewährleistet ist. Daher sind GSI & FAIR von diesen Themen betroffen.


Die Erfüllung der im LkSG festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten hat für GSI & FAIR eine hohe Priorität. Verstöße können schwerwiegende Folgen für unser Unternehmen, die Mitarbeitenden, unsere Geschäftspartner und sonstige Betroffene haben. Es gilt sie daher frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden abzuwenden. Hinweise aus dem eigenen Unternehmen bzw. Institut und von externen Personen stellen eine zentrale Möglichkeit dar, wie Risiken und Verstöße erkannt werden können. Daher besteht eine der Sorgfaltspflichten in der Einrichtung und im Betrieb eines Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdeverfahren gemäß LkSG

Gemäß §§ 8 und 9 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verfügen GSI & FAIR über ein Beschwerdeverfahren, über das interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können. 

  • Für die Abgabe einer Beschwerde oder eines Hinweises mit Bezug zum LkSG steht die neutrale Plattform WhistleClue bereit. Darüber hinaus kann die Plattform auch genutzt werden, um Compliance-Bedenken zu äußern. 
     
  • Zur Nutzung von WhistleClue steht folgende Anleitung zur Verfügung: WhistleClue_How_To_DE.
     
  • Weitere Informationen über die wesentlichen Merkmale unseres Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren, den Ablauf und die Zuständigkeiten können Sie unserer Verfahrensordnung entnehmen: C-VA-QMO-DE-GSI_&_FAIR_Verfahrensordnung_LkSG.

Das LkSG in Kürze (Video)

Kontakt / Ansprechpartner

Menschenrechtsbeauftragte

Pia Geppert
Telefon: +49 6159 71 3641
E-Mail: lieferkettengesetz(at)gsi.de
Kurz-URL-Webseite: https://www.gsi.de/lksg


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